Obligatorischer Sachkundenachweis (SKN) für
Hundehalter in der Schweiz

(SKN)(Art 68 TSchV)




Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen sich künftige Hundehaltende

ausbilden.

Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen




Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes

Seit dem 01. September 2008 sind Ersthundehalter vor der Hundeübernahme verpflichtet, den

theoretischen Teil des Hundekurses zu absolvieren


Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen.

In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit

ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten.


Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.

Prüfungen gibt es keine.



Training mit dem Hund

Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes ein Training absolvieren

Prüfungen gibt es auch hier keine.




Anerkannte Ausbilder, welche die vom BVET (Bundesamt für Veterinärwesen)

vorgeschriebenen SKN Kurse anbieten dürfen, finden Sie auf www.bvet.ch unter der Rubrik

"Tiere richtig halten". Dort finden Sie eine Datenbank mit Hundetrainer/innen in Ihrer Region.




Hundehalter und Hundehalterinnen haben jedoch bis zum 1. September 2010 Zeit, die von

ihnen verlangten praktischen und theoretischen Hundekurse zu besuchen.